Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen

Hinweis für Bewerber*innen

  • Bitte beachten Sie, dass wir bei Abschlüssen von ausländischen Hochschulen einen Nachweis über die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses in Deutschland benötigen könnten. Dies gilt für alle Abschlüsse, auch wenn Sie schon einige Zeit zurück liegen.
  • Dazu können Sie zunächst in dieser Datenbank prüfen, ob Ihr Abschluss aufgeführt wird.
  • Falls Sie Ihren Abschluss dort nicht finden, müssten Sie eine Zeugnisbewertung bei der Kultusministerkonferenz beantragen. Ohne eine Zeugnisbewertung können wir Sie leider nicht einstellen. Achtung: Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass dieser Prozess bis zu 3 Monate dauern kann.

Informationen zum Ablauf der Anerkennung und den entsprechenden Antrag finden Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz.